Einheitliche Fahrscheine in der DDR
Sonntag, 1. Oktober 1989

Kurz vor dem Ende der Teilung Deutschlands wurde im Osten eine Neuerung eingeführt: Straßenbahnfahrscheine konnten, egal bei welchem Betrieb sie gekauft wurden, in der ganzen DDR verwendet werden. Nun kann jeder Fahrschein im städtischen Nahverkehr für Bus und Straßenbahn, S-Bahn und U-Bahn für eine Fahrt abgegolten werden. Dabei muss der gelöste Wert dem Ortstarif entsprechen. 1985 hatten die Verkehrsbetriebe Ostdeutschlands damit begonnen, ihre Busse und Bahnen mit einheitlichen Entwertern auszustatten. Außer in Leipzig gibt es nun überall das 30x60-mm-Format. Bei den damals üblichen Fahrpreisen von 10 bis 20 Pfennig, nach heutigem Wert nur wenige Cent, war der gesamte Fahrscheinverkauf allerdings eher ein Spielchen. Ein DDR-Verkehrspolitiker erzählte einmal auf einer Veranstaltung, dass der reale Wert einer Straßenbahnfahrt bei 1,27 Ost-Mark gelegen habe und die Fahrpreise damit noch nicht einmal die Herstellung und den Vertrieb der Fahrscheine deckten. Selbst diese waren also ein Zuschussgeschäft, ein Nulltarif wäre nach dieser Auskunft für die DDR billiger gewesen.