Begrenzter Platz f
Donnerstag, 18. Mai 2017

Wenn Bus- oder Straßenbahnfahrer Frauen oder Männern mit Kinderwagen die Mitnahme verweigern müssen, dann ist der Ärger oft groß. Doch für den Transport von Kinderwagen gibt es genaue Vorschriften, erläutert Christian Kuke, Geschäftsführer der Stadtverkehrsgesellschaft mbH (SVF). Einen Beförderungsanspruch gebe es in jedem Fall, sagt er. "Nur ist es dafür notwendig, dass im Fahrzeug die gefahrlose Beförderung möglich ist. Die vorgesehene Nutzungsfläche darf also nicht bereits durch andere Kinderwagen, Rollstühle oder durch andere Fahrgäste auf Grund eines vollen Busses belegt sein."

Lesen Sie die ganze Meldung auf den Seiten der Märkischen Oderzeitung.